Bezüglich der Auffüllzone B6 in der Tauferer Straße stellen wir folgende Fragen:
- Liegen für diese Zone derzeit Anträge auf Vergrößerung nach Art. 36/bis Abs. 2 des Landesraumordnungsgesetzes vor?
- Wie gedenkt sich die Gemeindeverwaltung im Falle solcher Anträge zu verhalten?
- Erachtet die Gemeindeverwaltung eine mögliche Erweiterung der Bebauung in Richtung des Nordrings als angebracht?
- Was sieht die Gemeindeverwaltung bezüglich der künftigen Entwicklung des Gebiets zwischen Alping und Nordring vor?
11.03.2016
Grüne Ratsfrakti0n
Antwort des zuständigen Stadtrats, 23.03.2016
Frage 1 : Ja.
Frage 2: Die Gemeindeverwaltung versucht grundsätzlich, den Antragstellern die Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens zu ermöglichen. Hinsichtlich der konkreten Machbarkeit werden derzeit aber detaillierte technische Untersuchungen durchgeführt.
Frage 3: Die Gemeindeverwaltung hat entschieden, dass die Anträge, welche die Bestimmung laut Art. 36 bis LROG zum Gegenstand haben, nur bis maximal 1.000 m3 an neuer Kubatur genehmigt werden sollen. Somit sind die Auswirkungen auf die umliegenden Flächen relativ gering. Weiterlesen